Kundenbedingungen der PassauRegioCard

1. Definition:
Die PassauRegioCard sowie die PassauRegioCard-light (im Folgenden nur PassauRegioCard genannt) ist die touristische Leistungskarte des Zweckverbandes PassauCard, welche den Karteninhaber für einen einmaligen, vorab zu entrichtenden Kaufpreis zur Inanspruchnahme der Vertragsleistungen der PassauRegioCard berechtigt. Die einmaligen oder mehrmaligen Leistungen sind in den Vereinbarungen zwischen Zweckverband und PassauRegioCard-Leistungs und Bonuspartner über die Beteiligung am PassauRegioCard-Projekt definiert und in den fortlaufend erscheinenden Printmedien beschrieben.

2. Erwerb und Gültigkeit:
Die PassauRegioCard wird für die Dauer von 3, 5, 7, oder 14 Tagen ausgegeben. Die PassauRegioCard-light wird für die Dauer von 1 und 2 Tagen ausgegeben. Der Käufer erhält beim Erwerb eine Quittung, die auf Verlangen an den entsprechenden Stellen vorzuzeigen ist. Durch den Erwerb der PassauRegioCard wird der Käufer zum Inhaber. Die PassauRegioCard ist nicht übertragbar und verliert nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ihre Gültigkeit. Die Leistungen der Bonuspartner gelten grundsätzlich für die jeweilige Tourismussaison. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt nicht. Dies gilt auch für den Fall persönlicher Verhinderung bzw. Krankheit. Grundsätzlich gilt die PassauRegioCard nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

3. Leistungsumfang
Sämtliche PassauRegioCard-Leistungspartner haben sich verpflichtet, PassauRegioCard-Inhabern zu den Allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen qualitativ und quantitativ in vollem Umfang ihre PassauRegioCard-Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Inanspruchnahme der Leistungen kann nur zu den üblichen Öffnungs und Geschäftszeiten des jeweiligen PassauRegioCard-Leistungspartners erfolgen. Eine Verpflichtung gegenüber dem Inhaber der PassauRegioCard besteht nicht während der Durchführung von Sonderveranstaltungen oder Veranstaltungen mit ausschließlich geladenen Gästen. Ein Leistungsanspruch entfällt ferner bei höherer Gewalt und bei vorübergehender betrieblicher Einstellung des Geschäftsbetriebes. Ersatzansprüche gegenüber dem Zweckverband PassauCard können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Leistungen werden von jedem Leistungspartner eigenverantwortlich erbracht. Betriebliche Anordnungen und Benutzerbedingungen der Leistungspartner sind zu beachten. Eventuelle Reklamationen und Beanstandungen aus dem Verhältnis zwischen Karteninhaber und PassauRegioCard–Leistungspartnern sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Für die Leistungen der PassauRegioCard-Leistungspartner übernimmt der Zweckverband PassauCard keine Haftung.

4. ÖPNV/SPNV
Die Anund Abreise zum und vom örtlichen Beherbergungsbetrieb ist im PassauRegioCard-Paket nur enthalten, sofern der Inhaber bereits bzw. noch im Besitz einer für den jeweiligen Tag gültigen PassauRegioCard ist.

5. Preise:
Für die PassauRegioCard gibt es je nach Gültigkeitszeitraum und Status der Käufer (z.B. Erwachsener, Kind, Kurgast) verschiedene Preisklassifikationen. Diese sind bei den jeweiligen PassauRegioCard-Leistungspartnern in gesonderten Preisaushängen dargestellt.
Die für Kinder ausgewiesenen ermäßigten Tarife gelten nur bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Kinder, die noch keine 4 Jahre alt sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Gratisnutzung der PassauRegioCard. Ausnahme Thermalbäder: Kinder unter 3 Jahren haben aufgrund gesundheitlicher Aspekte teilweise keinen Zutritt. Kinder bis 4 Jahren sind nur teilweise vom Eintrittsentgelt befreit. Dort, wo dies nicht der Fall, ist der Regeleintrittspreis für Kinder zu entrichten. Informationen diesbezüglich sind beim jeweiligen Partner bzw. der jeweils geltenden AGB einzuholen.

6. Verkaufsstellen:
Verkaufsstellen sind von Zweckverband PassauCard autorisierte Vertriebsstellen, z.B. Kurverwaltungen, Tourist-Informationen, Beherbergungsbetriebe und PassauRegioCard-Leistungspartner. Eine aktuelle Übersicht aller Verkaufsstellen ist auf der Internetseite www.passauregiocard.de veröffentlicht.

7. Verwendungsmöglichkeiten:
Vor Inanspruchnahme einer Leistung der PassauRegioCard muss der Inhaber bei dem PassauRegioCard-Leistungspartner, der mit einem geeigneten elektronischen Lesegerät ausgestattet ist, eine Prüfung und Registrierung am Gerät herbeiführen. Dies kann durch Vorbeiführen bzw. Vorhalten der PassauRegioCard am entsprechenden Gerät erfolgen. Die PassauRegioCard gilt als Fahrschein für das öffentliche Nahverkehrsangebot des VDW (Verbundtarif DonauWald) innerhalb des Landkreises Passau, der VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau), des Orts- und Bäderbusverkehrs in Bad Füssing, Kirchham und Bad Griesbach i. Rottal, in den Bussen der Stadtwerke Passau sowie eventuell bei weiteren Akzeptanzpartnern gemäß deren Leistungsbeschreibung. Bei der Fahrscheinkontrolle in den Bussen und Zügen ist die PassauRegioCard vorzuzeigen.

8. Missbrauch:
Jede missbräuchliche Verwendung durch den Karteninhaber, insbesondere die unbefugte Weitergabe an Dritte, führt zum ersatzlosen Einzug oder zur Sperrung der Karte und somit zum Erlöschen deren Gültigkeit.

9. Beschädigung:
Der Zweckverband PassauCard haftet nur bei Beschädigungen und technischen Mängeln der Leistungskarte oder der elektronischen Lesegeräte unter der Voraussetzung sachgemäßer Handhabung. Wenn in solchen Fällen kein Zugang möglich ist, wird vom betreffenden PassauRegioCard-Leistungspartner eine Ersatz-Zugangsberechtigung ausgestellt und der PassauRegioCard-Inhaber wird registriert. Der Karteninhaber ist verpflichtet, bei den für diese Fälle autorisierten Ausgabestellen eine neue PassauRegioCard anzufordern. Bei vom PassauRegioCard-Inhaber selbstverschuldeter Funktionsuntauglichkeit trägt dieser die Kosten für die Ersatzausstellung.

10. Verlust:
Bei Diebstahl oder Verlust übernimmt der Zweckverband PassauCard keine Haftung. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Stand: 01.04.2026